Alles zur Alltagstauglichkeitsprüfung und dem Hundehaltergesetz OÖ

Du hast deinen Hund VOR dem 1.12.2024 angemeldet

Hier in besserer Auflösung als pdf zum Download: Entscheidungspfad VOR 1_12_2024

Du hast deinen Hund AM / NACH dem 1.12.2024 angemeldet

Hier in besserer Auflösung als pdf zum Download: Entscheidungspfad AB 1_12_2024

Ablauf der Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP)

I. Zweck der Alltagstauglichkeitsprüfung
§ 4 Abs.1 OÖ Hundehaltergesetz 2024

Inhalt der Alltagstauglichkeitsprüfung im Sinn des § 5 Abs. 2 Oö. Hundehaltegesetz 2024 ist die Überprüfung des „Mensch-Hund-Gespanns“ durch Nachweis eines Grundwissens der Hundehalterin oder des Hundehalters über den verantwortungsbewussten Umgang mit ihrem oder seinem Hund im Alltag sowie das konfliktfreie Führen des Hundes durch alltägliche Situationen. Dabei muss die Hundehalterin oder der Hundehalter den Hund in Alltagssituationen entsprechend einschätzen können, um kritische Situationen zu vermeiden oder zu bewältigen. Der Hund muss dabei ein angemessenes Sozialverhalten in der Öffentlichkeit zeigen.

II. Inhaltliche Gliederung
§ 4 Abs. 2 OÖ Hundehaltergesetz 2024

Die Prüfung gemäß Abs. 1 hat verpflichtend folgende Inhalte zu umfassen und ist in folgender Reihenfolge zu absolvieren:

  1. Unbefangenheitsüberprüfung des Hundes;
  2. verantwortungsbewusster Umgang mit dem Hund;
  3. Prüfungsteil im Verkehr mit folgenden, in der Reihenfolge variablen, Situationen:
  4. Begegnung mit einer Personengruppe (sechs Personen);
  5. Begegnung mit einer Radfahrerin bzw. einem Radfahrer oder einer Scooter-Fahrerin bzw. einem Scooter-Fahrer;
  6. Begegnung mit einem vorbeifahrenden Auto;
  7. Begegnung mit einer Joggerin bzw. einem Jogger oder einer Inline-Skaterin bzw. einem Inline-Skater;
  8. Begegnung mit einem anderen Hund;
  9. Begegnung mit einer Person mit einer Gehhilfe oder mit einer Nordic-Walkerin bzw. einem Nordic-Walker;
  10. Begegnung mit einer Person mit einem Kinderwagen.

     

III. Prüfungsteil: Unbefangenheit

Der Hundehalter kommt angeleint an lockerer Leine, entweder links oder rechts geführt und anschließend wird die Identität des Hundes durch die Prüferin oder den Prüfer durch Auslesen des Chips festgestellt. Klappt dies nach mehreren Versuchen nicht, hat die Hundehalterin oder der Hundehalter den Chip auszulesen. Kann die Identität nicht festgestellt werden, wird die Prüfung abgebrochen.

Die Unbefangenheit (weder übertriebene Anzeichen von Furcht oder Angst noch aggressives Verhalten) des Hundes ist während des gesamten Prüfungsverlaufes zu beobachten. Wird der Hund im Laufe der Veranstaltung auffällig (unerwünschtes Verhalten gegenüber Menschen und/oder Tier, z. B…im Sinne von unbeherrschbarem ängstlichen oder aggressivem Verhalten z.B Schnappen / Beißen nach Mensch und / oder anderen Tieren), so ist die Unbefangenheit nicht gegeben.

siehe auch: § 4 Abs. 3 und 4 OÖ Hundehaltergesetz 2024

IV. Prüfungsteil: verantwortungsbewusster Umgang

Der Hundehalter soll einfache Pflegehandlungen, wie z.B. Kontrolle der Ohren, Zahnkontrolle (Lefzen hochheben und Maul öffnen) und Kontrolle aller 4 Pfoten, unter Beachtung eines verantwortungsbewussten und für den Hund angenehmen Umgang, vorzeigen

Good to know: Werden alle anderen Prüfungsteile bestanden, lässt der Hund jedoch die Pflegehandlungen nicht zu, kann die Alltagstauglichkeitsprüfung trotzdem als bestanden beurteilt werden, wenn der Hund dabei kein aggressives Verhalten zeigt

siehe auch § 4 Abs. 5 OÖ Hundehaltergesetz 2024

V. Prüfungsteil: Verkehr

·     Grundsätzliches

Die Prüfung ist an einem geeigneten öffentlichen Ort zu absolvieren. Erlaubt sind alle tierschutzkonformen Halsbänder und Brustgeschirre. Wird ein Halsband verwendet, so muss dieses locker anliegen, wobei gewährleistet sein muss, dass der Hund nicht rausschlüpfen kann. Das Führen mit einem Kopfhalfter ist erlaubt, wenn das Kräfteverhältnis Hund/Mensch dies vorgibt und das Kopfhalfter auch im Alltag verwendet wird. Wenn ein Kopfhalfter getragen wird, dann achtet der Prüfer drauf, dass einerseits die Passung und andererseits das Handling tierschutzkonform ist.

In allen Übungsteilen ist ein „neutrales“ Verhalten gewünscht. Unter neutral ist zu verstehen, dass sich der Hund zwar interessiert zeigen darf, Passanten, Jogger, Autos, Radfahrer oder andere Hunde aber nicht belästigen oder gar attackieren darf. Ein freundliches Zugehen ist erlaubt, freudiges Hochspringen ist zwar nicht gewünscht, führt aber zu keinem Abbruch der Prüfung. Ein defensives Verhalten ist erlaubt. Auch das Einnehmen einer Ruheposition ist erlaubt. Hier kann der Hundehalter frei entscheiden, ob ein Signal für Hinsetzen, Hinlegen oder stehen bleiben in der jeweiligen Situation für das Team günstig ist. Bei aggressivem und auch unbeherrschbar ängstlichem Verhalten kann die gesamte Prüfung nicht bestanden werden.

Der Hundehalter soll verantwortungsvoll agieren, das heißt, er soll selbstständig entscheiden, wie die jeweilige Situation für das Team am besten zu meistern ist.

Die Reihenfolge der Begegnungen ist unerheblich.

 

·     Zu prüfende Begegnungssituationen

a)       Begegnung mit einer Personengruppe (sechs Personen)

Auf Anweisung des Prüfers begeht der Hundeführer mit seinem angeleinten Hund einen angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der Prüfer folgt dem Team in angemessener Entfernung. Der Hund soll an lockerer Leine dem Hundehalter folgen. Hundehalter und Hund gehen durch eine aufgelockerte Personengruppe von mindestens 6 Personen

b)       Begegnung mit Radfahrer:in oder Scooter-Fahrer:in

Der angeleinte Hund geht mit seinem Hundehalter einen Weg entlang und wird zunächst von hinten von einem Radfahrer überholt. In großem Abstand wendet der Radfahrer und kommt Hundehalter und Hund entgegen. Der angeleinte Hund hat sich dem Radfahrer gegenüber neutral zu zeigen. (Die Distanz zum Hund soll so gewählt sein, dass der Hund nicht erschreckt wird.)

c)       Begegnung mit einem vorbeifahrenden Auto

Der Hundehalter geht mit seinem angeleinten Hund am Gehsteig, Straßenrand,… während ein Auto vorbeifährt

d)       Begegnung mit Jogger:in oder Inline-Skater:in

Der Hundehalter geht mit seinem angeleinten Hund einen Weg entlang. Dabei wird das Team von einem Jogger überholt, ohne das Tempo zu vermindern. Hat sich der Jogger entfernt, kommt er erneut dem Hund und Hundehalter entgegen und läuft an ihnen vorbei, ohne die Geschwindigkeit herabzusetzen.

e)       Begegnung mit einem anderen Hund

Beim Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes mit Hundehalter hat sich der Hund neutral zu verhalten. Der Mindestabstand soll für die Mensch-Hund-Gespanne passend gewählt werden. Es ist erlaubt, dass der Hundehalter stehen bleibt und dem Hund während der Begegnung eine Ruheposition anweist.

f)         Begegnung mit einer Person mit einer Gehhilfe oder mit einer Nordic-Walker:in

Der Hundehalter geht mit seinem angeleinten Hund einen Weg entlang, dabei begegnet das Team einem Nordic Walker oder einer Person mit Gehhilfen (Rollator, Rollstuhl,…)

g)       Begegnung mit einer Person mit einem Kinderwagen

Der Hundehalter geht mit seinem angeleinten Hund, dabei begegnet das Team einer Person mit einem Kinderwagen

siehe auch § 4 Abs. 6 bezugnehmend auf Abs 2 Z 3 OÖ Hundehaltergesetz 2024

Begriffsbestimmungen und FAQs

Was sind spezielle Rassen?

Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander

Was sind Große Hunde? Was ist die 40/20–Regelung?

Ein Hund gilt als groß, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm ODER ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweist. Die Feststellung erfolgt beim Tierarztbesuch.

Was sind die allgemeinen Anforderungen?
  • Hundehalter:innen müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • Hundehalter:innen müssen vor Anschaffung des Hundes die nötige Sachkunde-Ausbildung vorweisen können.
  • Hundehalter:innen müssen Hunde, die über zwölf Wochen alt sind, bei ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde binnen fünf Werktagen anmelden.
  • Zur Anmeldung bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde muss eine Registrierungsbestätigung für den anzumeldenden Hund aus der Heimtierdatenbank des Bundes vorgelegt werden.
  • Es ist Hundehalter:innen verboten, ihre Hunde zum Zweck der Steigerung ihrer Aggressivität abzurichten oder zu züchten. Auch die Abgabe solcher Tiere ist verboten.
  • Für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro bestehen.
  • Hundehalter:innen haben die Verantwortung dafür, dass Hunde in einer Weise beaufsichtigt, verwahrt und geführt werden, dass ein Mensch oder ein anderes Tier durch den Hund nicht gefährdet oder über ein zumutbares Maß hinaus belästigt wird. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt auf einem fremden Grundstück oder einem öffentlichen Ort herumlaufen. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur für Hunde, die für Zwecke der öffentlichen Sicherheit (z.B. Polizeihund), der Jagd, des Hilfs- und Rettungswesens oder als Assistenz- und Therapiehunde ausgebildet sind.
Wie kann ich meinen Hund von der Maulkorbpflicht befreien?
  • Bei speziellen Rassen: ein positiver Befund einer verhaltensmedizinischen Evaluierung, welche nicht vor dem 12 Lebensmonat gemacht werden darf und nicht älter als 3 Monate ist.
  • Bei auffälligen Hunden: positiver Befund einer verhaltensmedizinischen Evaluierung sowie der Abschluss einer Zusatzausbildung
  • Wenn der Hund auffällig ist aufgrund der Verletzung eines Menschen oder mehrfacher Verletzung von Tieren, dann kann diese frühestens 12 Monate nach Vorlage des Nachweises der Zusatzausbildung der Antrag auf Aufhebung gestellt werden.
Was bedeutet Verlässlichkeit?

Diese muss gegeben sein, wenn man einen Hund einer speziellen Rasse nach dem 1.12.2024 anmelden möchte. Das heißt:

  • Es darf kein aufrechtes Tierhaltevorbot sein
  • Es dürfen verschiedene ungetilgte Straftatbestände nicht geben, wie zB Verurteilung nach dem Verbotsgesetz, nach dem Waffengesetz oder nach dem Suchtmittelgesetz. Es darf auch keine rechtskräftige Verurteilung geben, die zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe der eine vorsätzliche Handlung gegen Leib und Leben und noch weitere …

Hier bitte nachlesen im OÖ LGBL. Nr. 84/2024

Mit wie vielen Hunden darf ich spazieren gehen?

Mit einem auffälligen Hund: max ein weiterer großer Hund oder Hund einer speziellen Rasse (kein weiterer auffälliger Hund). 

Mit einem großen und/oder speziellen Hund: max ein weiterer großer, spezieller ODER auffälliger Hund. 

Kleine und unauffällige Hunde können immer beliebig viele dabei sein.

Hunde die theoretisch groß wären, aber VOR dem 1.12.2024 angemeldet waren, gelten als klein.

Was muss ich beim Spazieren gehen mit speziellen und auffälligen Hunden noch beachten?

auffällige Hunde: auch der Hundeführer (nicht nur der Halter) benötigt einen Sachkundenachweis. Es gilt Maulkorb- UND Leinenpflicht (außer ausgewiesene Hundefreilaufzonen, dort gilt nur Maulkorbpflicht)

spezielle Hunde (angemeldet NACH 1.12.2024) auch der Hundeführer benötigt einen Sachkundenachweis und muss verlässlich sein. Entweder: Bescheid über Maulkorbbefreiung mitführen oder es gilt Maulkorb- UND Leinenpflicht (außer ausgewiesene Hundefreilaufzonen, dort gilt nur Maulkorbpflicht)

spezielle Hunde (angemeldet VOR 1.12.2024) Entweder: Bescheid über Maulkorbbefreiung mitführen oder es gilt Maulkorb- UND Leinenpflicht (außer ausgewiesene Hundefreilaufzonen, dort gilt nur Maulkorbpflicht)

Wer ist Hundehalter:in? Wer ist Hundeführer:in?
  • Hundehalter:in ist der. oder diejenige, der das Tier in Gewahrsam hat, im Zweifel der Eigentümer bzw. der oder diejenige auf den der Hund angemeldet ist. Die Urlaubsbetreuung ist nicht Hundehalter:in.
  • Hundeführer:in ist der- oder diejenige, mit dem das Tier gerade unterwegs ist, zB am Spaziergang.
Was ist ein öffentlicher Ort? Was ist ein Ortsgebiet?
  • öffentlicher Ort: alle frei zugänglichen Flächen im Freien oder in Gebäuden, die von jedermann ohne Einschränkung benützt werden können.
  • Ortsgebiet: innerhalb der Ortstafeln aber auch Siedlungsgebiete mit mindestens 5 Wohnhäusern
Was gilt auf Freilaufflächen bei auffälligen oder speziellen Hunden, die keine Leinen- und Maulkorbbefreiung haben?
  • nicht eingezäunte Freilaufflächen: Leinen- und Maulkorbpflicht
  • eingezäunte Freilauffläche: Maulkorbpflicht (keine Leinenpflicht)
Was ist die verhaltensmedizinische Evaluierung?

Diese ist im Zusammenhang mit auffälligen Hunden, sowie bei Hunden von speziellen Rassen vorgesehen um die Aufebung der Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten beantragen zu können. (Hinweis: auch mit der verhaltensmedizinischen Evaluierung bleiben die allgemein für alle Hunde gültigen Leinen- und/oder Maulkorbpflichten aufrecht)

Wo/Wer kann eine verhaltensmedizinische Evaluierung durchführen?

Diese wird durchgeführt von Tierärzten mit entsprechender Zusatzausbildung.

Die VE ist eine verhaltensmedizinische Diagnostik zur Erfassung des psychischen und emotionalen Zustands des Hundes sowie eine allgemeinmedizinische tierärztliche Untersuchung.

Was beinhaltet die verhaltensmedizinische Evaluierung?

  • Anamnese
  • Gesundheitscheck
  • Beurteilung der psychischen Gesundheit
  • Beurteilung der Mensch-Tier-Interaktion
  • Erstellung eines Befundes (inkl. allfälliger Therapie- oder Managementvorschläge)

Auf der Seite des Land OÖ gibt es eine Liste mit den Tierärzten die eine VE durchführen.

Link Land OÖ

Link zum PDF

 

Good to know

Informationen sind Stand: Jänner 2025

Fragen beantworte ich gerne. Bitte einfach übers Kontaktformular oder WhatsApp schicken, ich beantworte diese gerne und nehme das auch in diese Liste auf.

weiterführende Links: